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Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Hilfe zur Gesundheit beantragen
Zuständigkeit
Leistungsbereich SGB XII
Sachgebietsleiter Matthias Reinecke
Wilhelm-Höpfner-Ring 4
D-39116 Magdeburg
Telefon
 : 
+49 391 540-6724
Fax
 : 
+49 391 540-6118
E-Mail
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Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.




[+ Allgemeine Informationen

[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Gebühren (Kosten)

[+ Fristen

[+ Rechtsgrundlage

[- Verfahrensablauf

Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.

Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.  




[+ Voraussetzungen

[+ Bearbeitungsdauer
Verfügbare Formulare
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
[PDF-Dokument : 689 kB]
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe - Merkblatt
[PDF-Dokument : 44 kB]
Erklärung zum Onlineantrag SGB XII
[PDF-Dokument : 40 kB]